Versicherung für Studenten – Was braucht man wirklich?

versicherung für studenten
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Versicherungen als Teil der Selbstorganisation während und vor Beginn der Studienzeit

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Als Student*in und insbesondere Studienanfänger*in stellt sich bei der Selbstorganisation der zukünftigen, akademischen Laufbahn nicht zuletzt die Frage nach der bestmöglichen Gestaltung des Curriculums, sondern liegt der anfängliche Fokus zwangsläufig auf grundlegenden Entscheidungen, die es zu fällen gilt. Neben der Wohnungssuche, dem eigentlichen Umzug und behördlichen Angelegenheiten, kristallisiert sich vor allem das Thema „Versicherung“ bei den Vorbereitungen zum Studienbeginn heraus.

Gibt es Pflichtversicherungen?

Da der Großteil der Studienanfänger*innen frisch von der Schulbank, direkt ins Studium und somit erstmalig in ein unabhängiges und eigenständiges Leben startet, erweist sich das Thema rund um die mittlerweile unzählig vorhandenen Versicherungen für die meisten als komplettes Neuland. Besteht denn überhaupt eine Versicherungspflicht und inwiefern kann ich von bereits bestehenden Versicherungen meiner Eltern profitieren? Welche Versicherung ist generell sinnvoll?

Um für jeden Fall gewappnet und gegen böse Überraschungen gefeit zu sein, werden die unterschiedlichen Versicherungen im Folgenden genauer beleuchtet.

Die Krankenversicherung als elementare Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums

Im Dschungel der unterschiedlichen Versicherungstypen sticht eine besonders hervor: die Krankenversicherung. Sie ist seit 2009 gesetzlich festgeschrieben und somit die einzige Versicherung, die keine Option sondern Pflicht ist. Dies bedeutet, dass jede/r Studienanfänger*in nahtlos beim Übergang der bisherigen Beschäftigung bis hin zur Aufnahme des Studiums für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen hat. Dabei ist die Auswahl der Versicherungsform und –art an bestimmte Faktoren gekoppelt.

Hierbei kommt besonders das jeweilige Alter zum Tragen, das entscheidend für die Auswahl des richtigen Versicherungstyps ist. Alternativ besteht die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse ist jedoch während der gesamten Studienzeit nicht mehr möglich.

Familienversicherung für alle unter 25 Jahren

Studienanfänger*innen, die nicht älter als 25 Jahre alt sind, kommen in den Genuss weiterhin kostenlos über die Eltern mitversichert und über das Angebot der Familienversicherung abgesichert zu sein. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich eine bereits bestehende Mitgliedschaft der Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Ein besonderes Augenmerk sollte auf eventuelle Nebenverdienste während des Studiums gelegt werden, da diese die Inanspruchnahme der Familienversicherung je nach Höhe beeinflussen oder gar unmöglich macht. Dabei sollte beispielsweise ein monatliches Einkommen 470 Euro nicht überstiegen werden.

Krankenversicherung der Studenten für alle über 25 Jahren

Während die Familienversicherung für Student*innen, die älter als 25 Jahre alt sind, nicht mehr greift, kommt in diesem Fall die Krankenversicherung der Studenten ins Spiel. Bis zum 30. Lebensjahr bzw. bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters besteht die Möglichkeit sich in der KVdS zu versichern. Ausnahmefälle bilden eine längere Krankheit oder z.B. die Geburt eines Kindes, die eine Verlängerung bis zu einem endgültigen Maximalalter von 37 Jahren ermöglichen. Aufgrund der Bezuschussung ist der Beitragssatz der KVdS vergleichsweise gering.

Studium und Aufenthalte im Ausland

Ob ein Auslandssemester, ein Praktikum im benachbartem Land oder ein Nebenjob während der Semesterferien fernab der eigenen Heimat: auch außerhalb von Deutschland ist eine Krankenversicherung unabdingbar. Dabei gilt es zwischen einem Aufenthalt in den EU-Staaten und im außereuropäischem Ausland zu unterscheiden:

  • Aufenthalt in den EU-Staaten: die bereits bestehende, gesetzliche Versicherung kann anerkannt werden, sollte jedoch um eine Zusatzversicherung erweitert werden, da möglicherweise nicht alle Kosten übernommen werden
  • Aufenthalt im außereuropäischem Ausland: der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist empfehlenswert.

Versicherungen mit empfehlendem Charakter

Neben der gesetzlich verpflichtenden Krankenversicherung bietet sich noch eine ganze Reihe anderer Versicherungen an, die zwar gesetzlich nicht verpflichtend, jedoch durchaus empfehlenswert sind.

Die Private Haftpflichtversicherung bei Verursachung von Schäden

Wenn diese nicht bereits schon im Vorfeld abgeschlossen wurde, so ist der Eintritt in die private Haftpflichtversicherung ein sinnvoller Schritt. Auch bei der Haftpflichtversicherung besteht ebenso die Möglichkeit einer Mitversicherung über die Eltern bis zum Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, die vertraglich vereinbart wurde. In der Regel liegt diese Grenze, ähnlich wie bei der Krankenversicherung, im Schnitt bei 25 Jahren.

Eine Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab und offeriert einen Schutz vor den finanziellen Folgen bei etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter. So fungiert sie gewissermaßen als Absicherung für den Alltag, die insbesondere bei einem Umzug in die ersten, eigenen vier Wände eine durchaus sinnvolle Investition darstellt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung für den eigenen Lebensunterhalt

Verhindern gesundheitliche Gründe oder ein Unfall das Studium und dessen Abschluss, erhalten Student*innen in der Regel keine Leistungen vom Staat. Dabei besteht kein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbminderungsrente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Invaliditätsabsicherung ist demnach als Erwerbsabsicherung zu verstehen, welche schlichtweg das real verfügbare Einkommen absichert.

Alternativ kann eine Unfallversicherung in Betracht gezogen werden, die in einer abgespeckten Version daherkommt. Sie deckt lediglich die Kosten bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit, nicht jedoch bei Krankheit. Als Empfehlung gilt daher immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung einer Unfallversicherung vorzuziehen.

Versicherungen als Ergänzung

Neben den gesetzlich festgelegten und empfohlenen Versicherungen, sind folgende Assekuranzen weniger als Notwendigkeit sondern vielmehr als Ergänzung zu betrachten:

  • Hausratversicherung: empfehlenswert zur Absicherung von teurem Hausrat
  • KFZ-Versicherung: wird beim Besitz eines eigenen Autos notwendig oder lässt sich wahlweise als Zweitwagen über die Eltern mitversichern

Versicherungen je nach Lebenslage

Bedingt durch die jeweilige Lebenssituation wird auch die Notwendigkeit einiger Versicherungen für Studenten definiert. Während der Abschluss einer Krankenversicherung unumgänglich ist, gilt es abzuwägen, ob eine Hausratversicherung bei Bezug eines Studentenzimmers wirklich gewinnbringend ist.

Ebenso verhält es sich bei der Anschaffung eines Autos und der damit einhergehenden KFZ-Versicherung. Nichtsdestotrotz sollte im Vorfeld immer genau überprüft werden, inwiefern eine Mitversicherung über die Eltern möglich ist, um Kosten einzusparen.

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