
Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen will, muss sich für eine Unternehmensform entscheiden. Die Auswahl hat Auswirkungen auf die Haftung, Steuern, Kosten und weitere Faktoren in Ihrem Startup.
Damit Sie die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen finden, stellen wir Ihnen die häufigsten Typen vor.
Welche Unternehmensformen gibt es?
In Deutschland unterliegt das Handelsrecht dem “Typenzwang”. Dieser gibt vor, dass bei Unternehmensgründung eine der bereits bestehenden Unternehmensformen gewählt werden soll. Es ist nicht möglich, eine eigene Rechtsform für Ihre Organisation zu erfinden und damit an den Markt zu gehen.
Gründer können sich demnach für eine der über 15 existierenden Rechtsformen entscheiden. Die gängigsten Typen sind:
Einzelunternehmen
Beim Einzelunternehmen gründet eine einzelne Person ihr Unternehmen. Einzelkaufleute und Einzelunternehmer, Freiberufler, sowie Kleingewerbetreibende wählen meist diese Unternehmensform. Die Gründung Ihres Einzelunternehmens ist unkompliziert und günstig, da meist nur die Gebühren des zuständigen Finanzamtes für die Gewerbeanmeldung fällig werden. Kleingewerbetreibende zahlen nur Einkommensteuer, auf Einzelkaufleute kommen noch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu.
Vorteile des Einzelunternehmens:
- Kein Stammkapital nötig
- Die Gewerbeanmeldung beim Finanzamt reicht
- Ein Notar wird nicht benötigt
- Keine Gesellschaftsverträge oder komplexe Bilanzierung nötig
Der Nachteil dieser Rechtsform ist, dass Einzelunternehmer mit ihrem gesamten Vermögen selbst haften – sowohl mit privatem, als auch dem Geschäftsvermögen.
Personengesellschaften
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) schließen sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zusammen, um ein Unternehmen zu gründen. Diese Personen schließen einen Gesellschaftsvertrag ab, der den Zweck der Gesellschaft festhält. Abgesehen davon ist die Gründung bei dieser Unternehmensform ähnlich einfach und kostengünstig wie die des Einzelunternehmens.
Vorteile der GbR:
- Kein Stammkapital nötig
- Notar nicht zwingend nötig
- Neben Gebühren beim zuständigen Finanzamt entstehen keine Kosten
- Einfache Buchhaltung
- Keine Bilanzierung notwendig
Der Nachteil dieser Rechtsform ist, dass die Gesellschafter sowohl mit ihrem Geschäfts- als auch ihrem Privatvermögen haften. Außerdem muss die Gesellschaft aufgelöst werden, sobald einer der Gesellschafter das Unternehmen verlässt. Sofern keine andere Regelung besteht, kann dies zu bürokratischem Mehraufwand und zu erhöhten Kosten führen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Diese Unternehmensform ist dann geeignet, wenn mindestens zwei Personen eine Gesellschaft für den Betrieb eines Handelsgewerbes gründen möchten. Die OHG ist also ein wirtschaftlich ausgerichtetes Unternehmen und muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Vorteile der OHG:
- Kein Mindestkapital vorgesetzt
- Notar nicht zwingend nötig
- Name der Firma wird durch Eintrag ins Handelsregister geschützt
Als Nachteile der OHG können die gesetzlich verpflichtete doppelte Buchhaltung, sowie auch das Risiko durch private Haftung der Gesellschafter gesehen werden.
Kapitalgesellschaften
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gründer, die Ihre persönliche Haftung einschränken möchten, können die GmbH als passende Rechtsform für ihr Unternehmen wählen. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem privaten Vermögen, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Vorteile einer GmbH:
- Beschränkte Haftung auf Gesellschaftsvermögen
- Kann mit einer Person als Ich-GmbH gegründet werden
- Gesellschafter-Wechsel ist unkompliziert
- Individueller Firmenname möglich
Nachteile: Mit einem Mindeststammkapital von 25.000 € ist die Gründung einer GmbH recht teuer. Weitere Kosten werden die notarielle Beglaubigung des Gesellschaftervertrags verursacht. Komplexe Gründungsformalitäten, hoher Verwaltungsaufwand und Buchführungspflichten kommen hinzu.
Unternehmensgesellschaft (UG)
Die Unternehmensgesellschaft (UG) ist eine relativ neue Rechtsform, die für Personen mit kleinem Startkapital interessant ist. Sie bringt die Vorteile einer GmbH mit sich, ohne die 25.000 € Stammkapital einzufordern. Mit nur einem Euro kann die UG gegründet werden.
Jährlich werden 25 % des Gewinns als Rücklagen eingestellt, um das Haftungskapital für eine GmbH aufzubauen. Ist das geschehen, kann die UG die Unternehmensform wechseln und zur GmbH werden.
Vorteile einer UG
- Siehe Vorteile der GmbH
- Kein Stammkapital erforderlich
Die Nachteile der UG sind ähnlich denen der GmbH. Im Gegensatz zur „echten“ GmbH wird die UG noch nicht als sonderlich seriös wahrgenommen. Ein späterer Wechsel der Unternehmensform verursacht zudem Aufwand.
Aktiengesellschaft (AG)
In einer Aktiengesellschaft (AG) teilen Aktionäre ihre Unternehmensanteile in Aktien auf. Ein Aufsichtsrat, Vorstand und eine jährliche Hauptversammlung sind bei der dieser Unternehmensform notwendig. Für die Gründung einer AG gelten strenge gesetzliche Richtlinien, weswegen diese Unternehmensform eher selten von Gründern gewählt wird. Sie lohnt sich immer dann, wenn ein hohes Eigenkapital notwendig ist, die Haftung aber beschränkt sein soll.
Vorteile einer AG:
- Beschränkte Haftung auf das Unternehmensvermögen
- Neue Aktionäre bringen Kapital ins Unternehmen
Nachteile: Strenge Formalien, ein großer Verwaltungsapparat und das gesetzliche Stammkapital von 50.000 € machen die Gründung der AG aufwendig und kostspielig.
Welche Unternehmensform passt zu Ihnen?
Es gibt viele weitere Rechtsformen, aus denen Sie wählen können. Die perfekte Rechtsform gibt es nicht – jede bringt ihre eigenen Vor- und Nachteile mit sich. Je nach dem, welche Sicherheiten Sie brauchen und welche finanziellen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, kommen andere Unternehmensformen in Frage.
Es lohnt sich, die Entscheidung gut zu überlegen, um längerfristig Aufwand und Kosten durch eine Änderung der Rechtsform zu vermeiden.
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